Die Sicherheit der Materialien eines Infusionsbestecks erfordert die Bewertung der Rezeptur, des Kontakts mit Arzneimittellösungen, der Herstellungs- und Sterilisationsbedingungen sowie des fertigen Medizinprodukts. Die Bezeichnungen PVC oder TPE allein belegen weder Sicherheit noch Arzneimittelverträglichkeit.
Die Bewertung muss das konkrete Medizinprodukt und seinen Verwendungszweck betreffen. Rohstoffangaben können dazu beitragen, ersetzen aber nicht die Bewertung des fertigen Produkts und seiner Einsatzanforderungen.
Die historische Quellenangabe bleibt erhalten: 1001-4152(2012)05-0091-03. Sie begründet auf dieser Seite keine Garantie für Werkstofftypen oder Arzneimittelwirksamkeit.